Aufgabenstellung
Das Wettbewerbsgebiet
Das Wettbewerbsgebiet hat eine Größe von ca. 17 ha. Es wird begrenzt durch den Mauerpark im Westen, die Max-Schmeling-Halle beziehungsweise Gaudystraße im Norden, die Cantianstraße im Osten sowie die Eberswalder und Topsstraße im Süden. Das Wettbewerbsgebiet gliedert sich in einen Realisierungsteil, der das Gelände des Jahnsportparks sowie eine kleine Arrondierungsfläche am südlichen Eingangsbereich an der Topsstraße zur Verbesserung der Zugangssituation umfasst, und einen Ideenteil, der den im Süden an der Eberswalder Straße gelegenen Parkplatz umfasst, über den ein weiterer Zugang zum Stadiongelände geschaffen werden soll.
Karte von Berlin mit Kennzeichnung des Wettbewerbsgebietes | Quelle: Geoportal Berlin Karte von Berlin (1:5.000) / Bearbeitung
Die Wettbewerbsaufgabe
Für das Große Stadion und den zukünftigen Inklusionssportpark sollte im Wettbewerb eine Gesamtkonzeption interdisziplinär entwickelt werden. Der Standort ist eine wichtige Veranstaltungs- und Wettkampfstätte der Hauptstadt und soll zukünftig die herausragende Rolle für den Inklusionssport und das inklusive Zuschauer:innenerlebnis einnehmen. Ebenso übernimmt der zukünftige Inklusionssportpark als Grünraum mit dem benachbarten Mauerpark eine wichtige Funktion für Freizeit und Erholung sowie Klima und Ökologie.
Inklusion und Barrierefreiheit
Das Große Stadion und der Sportpark sollen als Leuchtturmprojekt für Inklusion und Barrierefreiheit wahrgenommen werden. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft, von Religionszugehörigkeit oder Bildung, von eventuellen Behinderungen oder sonstigen individuellen Merkmalen gleichberechtigt und ohne Barrieren teilhaben können und kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Auf den zukünftigen Inklusionssportpark und das Große Stadion bezogen bedeutet es, dass alle Bereiche für alle Menschen ohne fremde Unterstützung barrierefrei zugänglich und nutzbar sein müssen – auch für Menschen mit akustischen, visuellen, kognitiven oder/und motorischen Einschränkungen. Für Menschen mit Behinderungen gilt dabei das gleiche Wunsch- und Wahlrecht für einen Sitzplatz auf der Tribüne in der gewünschten Kategorie zusammen mit bei ihren Freund:innen wie für alle Menschen.
Anforderungen an den Stadionbau
Es ist ein Stadion mit Rasenspielfeld, Leichtathletikanlagen und Tribünen mit einer Kapazität von 20.000 Sitzplätzen sowie den dazugehörigen Büro- und Organisationsräumen, Räumen für Sportler:innen und Einsatzkräfte, Sanitärbereichen, Technikräumen und Lagerflächen zu planen gewesen. Es handelt sich um ein Multifunktionsstadion für internationale, nationale und regionale Meisterschaften in Leichtathletik- und Ballsportarten, für paralympische Sportarten sowie für den regelmäßigen Punktspielbetrieb im Fußball bis zur 2. Liga, Football und Rugby. Das Stadion dient darüber hinaus für Inklusions-Veranstaltungen, die Bundes- und Landesfinale von Jugend trainiert für Olympia und Paralympics, Schul- und Vereinssport sowie sonstige kulturelle Veranstaltungen.
Das neue Stadion ist in demselben Perimeter des Bestandsstadions innerhalb der Wälle zu verorten. Aus lärmschutztechnischen Gründen muss das Stadion baulich umschlossen sein und die Zuschauer:innenbereiche müssen vollständig überdacht sein.
Berücksichtigung identitätsstiftender Elemente
Ziel ist es, die besondere Atmosphäre des Ortes zu erhalten und in eine neue Konzeption zu transformieren. Von den Teilnehmer:innen wurde daher erwartet, dass sie sich mit den identitätsstiftenden Merkmalen des Stadions und seines direkten Umfeldes auseinandersetzen und prüfen, welche Bauteile oder Elemente gegebenenfalls erhalten und integriert werden können.
Zu den identitätsstiftenden Elementen zählen topographische und strukturelle Merkmale wie die raumprägenden Wallanlagen und der alte Baumbestand, aber auch architektonische Objekte wie die Haupttribüne mit ihrem aufragenden Dach und die weithin sichtbaren Flutlichtmasten. Auch die Hinterlandmauer gehört dazu. Diese ist aus denkmalschutzrechtlichen Gründen in jedem Falle an ihrem heutigen Standort zu erhalten.
In die bestehende Topographie soll bei der Planung für den Stadionneubau möglichst wenig eingegriffen werden, da sie zum einen ein prägendes und identitätsstiftendes Element für den Standort ist und zum anderen die erforderlichen Erdbewegungen aus wirtschaftlichen Gründen so gering wie möglich zu halten sind.
Anforderungen an die Sportparkplanung
Bei einer Neugestaltung des Sportparks bleiben das kleine Stadion mit Sportfunktionsgebäude, die bestehenden Kunstrasen-Großspielfelder, die DFB-Minifelder und die Basketballspielfelder erhalten. Daneben sieht das Raumprogramm die Schaffung neuer Anlagen und Einrichtungen vor, die sich in die folgenden fünf Funktionsbereiche gliedern:
- ein inklusives Begegnungszentrum mit Büroräumen für Sportvereine, den Behindertensport und die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport, einer Konferenzzone, einem Foyer und einer gastronomischen Einrichtung
- gedeckte Sportanlagen: eine 3-Feld-Halle, eine 4-Feld-Halle, eine Tennishalle sowie Kraft- und Mehrzweckräume
- ungedeckte Sportanlagen: ein weiteres Kunstrasengroßspielfeld und ein Kunstrasengroßspielfeld für Hockey, neue Beach- und Tennisanlagen sowie Sanitär- und Lagerbereiche für den Outdoorsport
- Arzt und Physiotherapieräume
- sonstige Flächen: Müllraum, Waschküche, Fahrradabstellraum und PKW-Tiefgarage
Zusätzlich zu den im Raum- und Funktionsprogramm geforderten Anlagen sollen innerhalb des Sportparks weitere informelle, inklusive und barrierefreie Sportangebote für den organisierten und unorganisierten Sport geschaffen werden. Dies sind eine Lauf-/Blindenlauf-/Rollstrecke mit verschiedenen Bodenbelägen, ein Outdoorfitnesspark für Menschen aller Altersgruppen mit und ohne Beeinträchtigungen, Outdoor Sportgeräte, Tischtennis. Dabei ist von einer gleichzeitigen Nutzung von ca. 100 Besucher:innen auszugehen. Die Sportwiese soll weitestgehend erhalten oder ein vergleichbares Angebot geschaffen werden.
Erschließung
Eine öffentliche Erschließung des zukünftigen Inklusionssportparks für den privaten PKW-Verkehr ist auszuschließen. Zufahrtberechtigt sind lediglich Menschen mit Behinderung, Einsatzkräfte, Sportler:innen, Funktionsteams und Mitarbeiter:innen der Einrichtungen auf dem Gelände. Allerdings müssen alle Sportanlagen und sonstigen baulichen Anlagen für den PKW-Verkehr (für Menschen mit Beeinträchtigung) wie auch für Wartungsfahrzeuge, LKW-Verkehr und die Müllentsorgung anfahrbar sein.
Die bestehenden Zuwegungen für den Rad- und Fußverkehr von Gaudy-, Tops- und Cantianstraße sind zu erhalten. Es ist eine öffentliche Durchwegung des Sportparks von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr mit gleichzeitiger Regulierung der Zugänglichkeit der einzelnen Funktionsbereiche zu gewährleisten. Im Sportpark ist ein vom motorisierten Verkehr weitgehend unabhängiges attraktives Rad- und Fußwegenetz zu entwickeln, das die unterschiedlichen Anlagen und Einrichtungen miteinander vernetzt.
Auf dem Gelände des zukünftigen Inklusionssportparks sind 300 barrierefreie Stellplätze auszuweisen. Davon sind 200 Stellplätze in einer Tiefgarage unter einem Gebäude und 100 ungedeckte Stellplätze dezentral an den einzelnen Sportanlagen und Gebäuden anzuordnen. Die Tiefgarage soll in direkter Nähe zum Großen Stadion angeordnet sein, um kurze Wege zu ermöglichen. Insgesamt sind 2.000 Fahrradabstellplätze vorzusehen. Diese sind dezentral an allen Eingängen und Einrichtungen des zukünftigen Inklusionssportparks anzuordnen. Ein Teil der Fahrradabstellplätze ist in einem gesicherten, abschließbaren und überdachten Bereich unterzubringen.
Grün- und Freiraum
Der Sportpark ist in seinem Charakter als grün geprägter Erholungsraum im urbanen Umfeld zu stärken und gestalterisch aufzuwerten. Ziel ist es, die Flächen vielfältiger zu nutzen und vermehrt auch für individuelle sportliche Aktivitäten von Nichtvereinsmitgliedern zu öffnen. Durch die Mehrfachnutzung können neue Formen von Sportparks entstehen, die für unterschiedlich intensive sportliche Nutzungen geeignet sind.
Mit dem vorhandenen Baumbestand ist behutsam umzugehen. Die Ergänzung der Struktur zu einer mehrschichtigen Vegetation wird als ökologisch sinnvoll erachtet, vorrangig sind standortgerechte, klimatolerante und allergenarme Gehölze zu verwenden, die an hiesige Bedingungen angepasst sind. Bei den Gehölzen sind die Funktionen als Brut-, Nist- und Nährgehölze sowie als Rückzugsbereiche zu berücksichtigen.
Die Materialien der Oberflächen und Ausstattungselemente und Bodenbeläge sollen zeitgemäß, angemessen hochwertig, pflegeleicht, robust und weitgehend vandalismussicher sein sowie dem Leitbild einer nachhaltigen Freiraumentwicklung (ökologische, ökonomische und soziokulturelle Qualität, auch Verwendung recycelter Materialien) entsprechen. Wirtschaftlichkeit und Dauerhaftigkeit der verwendeten Materialien und Konstruktionen sind Voraussetzung.
Ökologische und klimatische Anforderungen
Für den zukünftigen Inklusionssportpark und das Große Stadion wird eine weitgehende Klimaneutralität angestrebt. Dies bedeutet unter anderem einen ressourcenschonenden Umgang mit dem Bestand, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz bei Bau und Betrieb, klimaangepasste Vegetationsstrukturen, Biodiversität und Regenwassermanagement.
Der Versiegelungsgrad der Freiflächen ist so gering wie möglich zu halten. Es wird eine starke Entsiegelung gegenüber dem Bestand angestrebt. Die Begrünung von Fassaden, Dächern und Stellplätzen spielt eine wichtige Rolle für eine klimaangepasste Planung, um der Entstehung von Hitzeinseln entgegenzuwirken und bestehende Hitzeinseln abzubauen sowie um Regenwasser aufzufangen und für die Kühlung des umgebenden Luftraumes zu sorgen. Dächer und Fassaden sind im Regelfall zu begrünen.
Das Regenwasser soll den örtlichen Gegebenheiten entsprechend im Gebiet vollständig zurückgehalten, genutzt, verdunstet und versickert werden. Ziel ist es, kein Regenwasser in die Kanalisation einzuspeisen. Für die Bewässerung von Sportrasenflächen und Bäumen auf dem Gelände soll das Regenwasser in Zisternen zwischengespeichert werden.